Sonntag, 1. Juli 2007

Rechtslage

Sie haben jetzt offiziell eine "entschärfte" Version von Conan für Deutschland angekündigt. Das ist mehr als sinnvoll weil das Original nur von sinnloser Gewalt trotzt.

Die Frage ist ... wie hat das Auswirkungen auf das Spiel. An sich müssen sie auch eine Spezialversion für die USA machen weil es schon jetzt einen Screenshot gab bei dem ein NPC (Puffmutter) oben ohne zusehen war. Im prüden Amerika führt das recht schnell zu nicht-Verkaufbarkeit eines Spieles.

Und was ist wenn ich eine USA Version auf einem DE Server spiele ? Die Rechtslage wird kompliziert :D

Luna

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die halbnakte Frau musste mit Balken versehen werden, da die Webseite nicht Mature (ab 17) versehen ist, sondern nur das Spiel an sich.

In Dtl. soll es halt keine Jugendfreigabe erhalten. Dadurch kann es trotzdem in Läden zur Schau gestellt und verkauft werden. Könnte man Körperteile per Finishing Move abtrennen, so bestünde die Gefahr indiziert zu werden, was massive Auswirkungen auf die Verkaufszahlen hätte.

LunaHexe hat gesagt…

Das Thema ist vom Tisch - funcom hat gesagt es wird eine zensierte Version für DE geben.

Anonym hat gesagt…

Dies wollte ich damit sagen.

ohne Abtrennungen = "Keine Jugendfreigabe" = ab 18

mit Abtrennungen = "indiziert" = ab 18, aber es darf nirgends ausgestellt oder beworben werden

Wobei ich ernsthaft hoffe, dass das übertriebene Blut was da letztens auf die Landschaften nicht gespritzt sondern geschüttet wurde, nochmals überarbeitet und realistischer gestaltet wird.