Auf WoWSzene gibt es einen ScreenShot von einem Gespräch zwischen GM und einem Spieler der einen 3 Stunden ban kassiert hat. Faktisch halte ich einen Ban für eine Abmahnung - eine Einleitung einer Kündigung bei wiederholten Fehlverhalten.
Soetwas kennen wir im deutschen Recht durchaus - zB am Arbeitsplatz - aber nicht überall greift diese Massnahme. Letzthin ist ein Mieter mit seiner Feststellungsklage gegen eine Abmahnung vor den BVG gescheitert, mit der Begründung im Mietrecht gäbe es keine rechtswirksamen Abmahnungen und deshalb könne man dagegen auch nicht gerichtlich vorgehen.
Und bei MMOs ? Kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren ? Ich weiß es nicht - klar sollte aber sein daß FALLS die Behauptung des Kunden auf dem Screenshot stimmt (er hat angeblich keinerlei Informationen welches Fehlverhalten abgemahnt wird) die Abmahnung recht wenig Wert ist ...
Luna
Montag, 31. März 2008
Abmahnung
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